Allgemein
Dezember-Soforthilfe (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
wir informieren Sie darüber, dass die Bundesregierung am 14. November 2022 der Dezember-Soforthilfe für Letztverbraucher von Erdgas und Wärme zugestimmt hat. Das Gesetz darüber ist am 19. November in Kraft getreten. Hiermit wird eine Entlastung der Wärmeversorgungsunternehmen, aber auch eine Entlastung der Vermieter vorgenommen. Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Diese Entlastung geben wir mit der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode 2022 an Sie weiter, die im Jahr 2023 erstellt wird.
Zusätzlich gilt für Mieter von Wohnraum folgende Sonderregelung:
Für alle Mieter, deren Vorauszahlungen für Betriebskosten (Heizkosten) aufgrund der steigenden Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme in den letzten neun Monaten vor dem 19. November 2022 erhöht wurden, besteht die Möglichkeit, diese Vorauszahlung (Heizkosten) im Dezember 2022 um diesen Erhöhungsbetrag zu kürzen.
Mieter, für die in diesem Zeitraum eine Vorauszahlung von Betriebskosten (Heizkosten) für leitungsgebundenes Erdgas erstmalig (Abschluss des Mietvertrages) vereinbart wurde, können ihre Vorauszahlung für den Monat Dezember um ein Viertel kürzen.
Sofern Sie nichts unternehmen, wird die erhöhte Betriebskostenvorauszahlung (Heizkosten) für Dezember 2022 im Rahmen der Heizkostenabrechnung in jedem Fall zu Ihren Gunsten verrechnet.
Die Bundesregierung hat zum Thema "Dezember-Soforthilfe" ein gesondertes Informationsschreiben zur Verfügung gestellt. Dieses können Sie unter folgendem Link abrufen:
Erreichbarkeit unserer Geschäftsstelle
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter, sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
in der Zeit vom 24.11.2022 ab 12:30 Uhr bis voraussichtlich 25.11.2022 ca. 18:30 Uhr sind wir aufgrund von Umbau- und Wartungsarbeiten vorübergehend weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Havarie-/Bereitschaftsdienst. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserer Internetseite oder den Informationen in Ihren Schaukasten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr WGT-Team
Gewusst wie – so sparen Sie Energie und Geld
Die Energiekosten für Heizung und Strom waren noch nie so hoch wie heute. Weil Energie immer knapper und teurer wird, heißt es nunmehr Energie zu sparen. Hierfür hat der BBU – Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. einige hilfreiche Tipps und Hinweise zusammengestellt.
- Wir lassen die Heizungsanlagen regelmäßig warten und optimal einstellen.
- Wenn Sie die Raumtemperaturen um nur 1°C senken, werden rund 6% weniger Energie verbraucht.
Energiespartipps auch in anderen Sprachen verfügbar:
Informationen zum Zensus 2022
Der Zensus ist eine verpflichtende und bundesweite Haushaltsbefragung, durchgeführt durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Ziel des Zensus ist es, eine verlässliche Datengrundlage für die Planung von Verkehrsnetzen, Bildungseinrichtungen und Wohnungen zu erhalten. Mit dem Zensusgesetz 2022 wurden auch Eigentümer und Verwalter von Wohnraum verpflichtet, Auskunft über bestimmte Angaben zu den von ihnen vermieten Wohnungen zu geben. Stichtag hierfür ist der 15.05.2022.
Auch die WGT Wohnungsbaugesellschaft Teltow mbH nimmt verpflichtend an der Befragung im Rahmen des Zensus 2022 teil. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung auf der Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 10 Abs. 2 ZensG 2022. Dabei sind folgende Angaben gesetzlich verpflichtend von uns zu übermitteln: Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen; Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen sowie Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung. Diese Angaben werden verschlüsselt an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder übermittelt. Diese haben für die übermittelten Angaben die konkreten Löschfristen nach § 31 ZensG 2022 einzuhalten. Demnach sind die Erhebungsunterlagen nach Abschluss der Aufbereitung des Zensus, spätestens vier Jahre nach dem Zensusstichtag, zu vernichten. Zusätzlich können Daten im Rahmen von Wartungs- und Supportarbeiten für Software und IT-Systeme als Auftragsverarbeitung von IT-Dienstleistern, Rechenzentren und Cloud-Dienstleistern empfangen werden.
Die Datenverarbeitung findet durch uns grundsätzlich im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) statt. Sofern es für die Erfüllung unserer gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen erforderlich sein sollte, werden personenbezogene Daten in Drittländer nur vorbehaltlich einer Erlaubnisgrundlage und Vorliegen geeigneter Garantien für ein angemessenes Datenschutzniveau nach Art. 44 ff. DSGVO übermittelt. Darüber hinaus verwenden wir keine automatisierten Entscheidungsfindungen einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO.
Den Mietern stehen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach der Datenschutz-Grundverordnung gegenüber den Vermietern das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu (Artikel 15 bis 18 und 21 DSGVO). Darüber hinaus hat jede betroffene Person unbeschadet eines anderen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für Datenschutz (Artikel 77 DSGVO).
Hygienestandards in Zeiten von Corona
Im November 2020 haben wir an der Qualifizierung „Hygienestandards in Zeiten von Corona“ im Ausbildungsverbund Teltow e. V. – Berufliches Bildungszentrum erfolgreich teilgenommen und ein Lehrgangszertifikat erworben.
Hygienestandards in öffentlichen Gebäuden, Inhalte eines Hygienekonzeptes, Überblick über alle Hygieneanforderungen in Gebäuden und Praxisbeispiele für eine erfolgreiche Umsetzung von Hygienemaßnahmen waren Inhalt des Lehrgangs.
Zertifikat