Allgemein

Informationen zum Zensus 2022

Der Zensus ist eine verpflichtende und bundesweite Haushaltsbefragung, durchgeführt durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Ziel des Zensus ist es, eine verlässliche Datengrundlage für die Planung von Verkehrsnetzen, Bildungseinrichtungen und Wohnungen zu erhalten. Mit dem Zensusgesetz 2022 wurden auch Eigentümer und Verwalter von Wohnraum verpflichtet, Auskunft über bestimmte Angaben zu den von ihnen vermieten Wohnungen zu geben. Stichtag hierfür ist der 15.05.2022.

Auch die WGT Wohnungsbaugesellschaft Teltow mbH nimmt verpflichtend an der Befragung im Rahmen des Zensus 2022 teil. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung auf der Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 10 Abs. 2 ZensG 2022. Dabei sind folgende Angaben gesetzlich verpflichtend von uns zu übermitteln: Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen; Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen sowie Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung. Diese Angaben werden verschlüsselt an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder übermittelt. Diese haben für die übermittelten Angaben die konkreten Löschfristen nach § 31 ZensG 2022 einzuhalten. Demnach sind die Erhebungsunterlagen nach Abschluss der Aufbereitung des Zensus, spätestens vier Jahre nach dem Zensusstichtag, zu vernichten. Zusätzlich können Daten im Rahmen von Wartungs- und Supportarbeiten für Software und IT-Systeme als Auftragsverarbeitung von IT-Dienstleistern, Rechenzentren und Cloud-Dienstleistern empfangen werden.

Die Datenverarbeitung findet durch uns grundsätzlich im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) statt. Sofern es für die Erfüllung unserer gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen erforderlich sein sollte, werden personenbezogene Daten in Drittländer nur vorbehaltlich einer Erlaubnisgrundlage und Vorliegen geeigneter Garantien für ein angemessenes Datenschutzniveau nach Art. 44 ff. DSGVO übermittelt. Darüber hinaus verwenden wir keine automatisierten Entscheidungsfindungen einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO.

Den Mietern stehen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach der Datenschutz-Grundverordnung gegenüber den Vermietern das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu (Artikel 15 bis 18 und 21 DSGVO). Darüber hinaus hat jede betroffene Person unbeschadet eines anderen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für Datenschutz (Artikel 77 DSGVO).

Hygienestandards in Zeiten von Corona

Im November 2020 haben wir an der Qualifizierung „Hygienestandards in Zeiten von Corona“ im Ausbildungsverbund Teltow e. V. – Berufliches Bildungszentrum erfolgreich teilgenommen und ein Lehrgangszertifikat erworben.

Hygienestandards in öffentlichen Gebäuden, Inhalte eines Hygienekonzeptes, Überblick über alle Hygieneanforderungen in Gebäuden und Praxisbeispiele für eine erfolgreiche Umsetzung von Hygienemaßnahmen waren Inhalt des Lehrgangs.

Zertifikat

Schrittweise Öffnung unserer Geschäftsstelle

Ab dem 02.06.2020 wird unsere Geschäftsstelle in der Mahlower Straße 118 in Teltow wieder schrittweise für den Publikumsverkehr geöffnet.

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.

Zum vereinbarten Termin werden Mieter und Besucher von dem entsprechenden Mitarbeiter an der Eingangstür abgeholt. Hier werden Sie über die Zutrittsregeln informiert. Der freie Zutritt zur Geschäftsstelle ist weiterhin nicht möglich. Das Betreten der Geschäftsstelle darf nur der Mieter oder Besucher, dessen Anwesenheit zur Vorgangsbearbeitung erforderlich ist – Zutritt für eine Begleitperson ist nicht möglich. Bildet sich eine Warteschlange, so muss der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m (besser 2 m) eingehalten werden.

In unseren Räumlichkeiten besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht). Zudem werden Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) EU-DSGVO mit Ihrer Einwilligung und aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. e) EU-DSGVO zum Zwecke der Nachverfolgung der Infektionskette im Zusammenhang mit der Kontaktbeschränkung aus der aktuell gültigen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg erhoben. Ihre Daten werden 28 Tage nach dem Termin datenschutzkonform vernichtet.

Hinweise zur Spielplatznutzung

Unsere Spiel- und Buddelplätze sind ab sofort wieder für Sie und Ihre Kinder geöffnet. In Ihrem Interesse und im Interesse Ihrer Nachbarn wahren Sie bitte jedoch einen Mindestabstand von 1,5 m und beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln.

Um die Ausbreitung des Corona-Virus weiter zu verlangsamen, müssen wir alle Abstand halten, auch unsere Kinder.

Spielplätze und Buddelkästen sind gesperrt!

Aufgrund der aktuellen Situation bezüglich des COVID-19 Ausbruchs sind alle Spielplätze und Buddelkästen bis auf Weiteres gesperrt.

Zum Schutz Ihrer Familien und Nachbarn bitten wir um strikte Einhaltung dieser Präventionsmaßnahme.

Wir danken für Ihr Verständnis.

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