WGT Teltow FAQ

Fragen & Antworten


Hausordnung
Wie trenne ich meinen Müll richtig?
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Sie regelt Rechte und Pflichten der Bewohner und erleichtert das Zusammenleben.

Für die Mülltrennung nutzen Sie bitte die Container im Müllkäfig.

Die gelben Container dienen nur der Entsorgung von mit dem Grünen Punkt gekennzeichneten Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen und/oder Metallen.

Hierzu gehören z.B.:
Joghurt- und Margarinebecher, Plastikbeutel- und Folien, Verpackungen von Tiefkühlprodukten, Flaschenverschlüsse, Styropor aus Verkaufsverpackungen, Milch- und Getränkeverpackungen, Getränke- und Konservendosen, Dosendeckel, leere Sprühdosen, geschäumte Kunststoffe z.B. von Obst- und Gemüseverpackungen

In die gelbe Tonne gehören insbesondere keine Verpackungen ohne Grünen Punkt, Küchenabfälle, Spraydosen mit Inhalt, Glasflaschen, Plastikmöbel, Spielzeug, Windeln, Blumenkästen, Getränkekästen, Pflanztöpfe, Lumpen, Tapetenreste, Altbatterien usw.

Die blauen Container dienen nur der Entsorgung von Papier und Pappe. Bitte zerkleinern Sie Kartons o.ä. vor dem Einwerfen.

Organische, kompostierbare Abfälle wie Pflanzen, Laub, Tabakreste, Obst-/Gemüsereste usw. entsorgen Sie bitte in die Biotonne. Ist diese nicht vorhanden, gehören alle organischen Abfälle in die Restmülltonne, ebenso auch übriger Abfall, der nicht verwertet kann wie z.B. Staubsaugerbeutel, Backpapier, Tapetenreste, Katzenstreu, Hygieneartikel usw.

Glas entsorgen Sie bitte in die zentral in der Stadt Teltow bereitgestellten Glascontainer.

Sonderabfälle, wie z.B. Farben, Batterien und Chemikalien, gehören nicht in diese Container. Bei Bedarf entnehmen Sie Hinweise zur Entsorgung von Sondermüll dem Abfallkalender.

Bitte achten Sie auch darauf, dass die Behälter jederzeit geschlossen sind. Das falsche Befüllen oder das Abstellen von Müll neben den Behältern bzw. neben dem Müllkäfig führt nicht nur dazu, dass wir den Entleerungsrhythmus ändern sowie zusätzliche Beräumungen beauftragen müssen (was zusätzliche Kosten verursacht), auch Ungeziefer wie Ratten u. dgl. wird immer mehr angezogen.
Wo entsorge ich meinen Sperrmüll?
Sperrmüll, Möbel und andere Gegenstände sind grundsätzlich nicht auf den Gemeinschaftsflächen im Haus oder auf dem Grundstück zu lagern oder zu entsorgen. Sollte dies dennoch der Fall sein, sind die Kosten für die Entsorgung vom Verursacher bzw. der Mieterschaft im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu tragen.

Sie können Ihren Sperrmüll bei einem Recyclinghof entsorgen oder über die Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark anmelden und abholen lassen. Die vom Privathaushalt angemeldete Sperrmüllentsorgung über die Firma APM ist kostenfrei.

Für die Anmeldung des Sperrmülls benötigen Sie das Steuerzeichen.

Das Service-Center der Firma APM erreichen Sie wie folgt:
Telefon: 033843 – 306 78
Web: www.apm-niemegk.de

Stellen Sie die zu entsorgenden Gegenstände bitte frühestens am Vorabend des bestätigten Abholtermins an der Straße bereit!
Dürfen Schuhe, Schuhschränke, Blumentöpfe vor der Wohnungstür abgestellt werden?
Aus versicherungsrechtlichen und brandschutztechnischen Gründen ist das Aufstellen von Möbeln und anderen Gegenständen in den Hausfluren, insbesondere auf den Treppenabsätzen, nicht erlaubt.
Die Gemeinschaftsflächen sind Flucht- und Rettungswege und daher unbedingt freizuhalten.
Welche Ruhezeiten müssen beachtet werden?
Als grundsätzliche Ruhezeiten werden die täglichen Zeiträume von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr festgelegt. An Sonn- und Feiertagen wird diese Ruhezeit erweitert auf 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr und 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Musikanlagen, Fernseh- und Rundfunkgeräte sind insbesondere in den Ruhezeiten auf Zimmerlautstärke zu stellen.
Mein Nachbar missachtet die Ruhezeiten. Was kann ich tun?
Fühlen Sie sich durch den Lärm des Nachbarn belästigt, dann suchen Sie bitte zunächst das Gespräch mit ihm. Weisen Sie ihn auf die Ruhezeiten gemäß Hausordnung hin und bitten den Lärm zu minimieren oder die Geräte leiser zu stellen.

Sollte das Gespräch nicht weiterhelfen und es auch vermehrt zu Ruhestörungen kommen, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwalterin.
Ich kann aus zeitlichen / körperlichen Gründen die Treppenhausreinigung nicht mehr durchführen. Was kann ich tun?
Halten Sie bitte Rücksprache mit Ihren Nachbarn, ob sie mit der Beauftragung einer Reinigungsfirma einverstanden sind. Sofern alle zustimmen, können Sie Ihre Hausverwalterin kontaktieren. Wir werden entsprechende Angebote einholen und eine Fachfirma beauftragen, sodass Ihre Verpflichtung gemäß Hausordnung zur regelmäßigen Reinigung der Treppe entfällt. Die Kosten für die Treppenhausreinigung werden im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung entsprechend verteilt.

Allgemeines
Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?
Die Tierhaltung bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Ausgenommen sind kleinere Tiere, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält.

Für die Haltung von Hunden ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, in dem auch die Hunderasse zu nennen ist. Die Genehmigung der Tierhaltung steht unter dem Vorbehalt, dass Belästigungen von Hausbewohnern sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind.
Wie kann ich einen zusätzlichen Schlüssel beantragen?
Für die Nachfertigung eines Haustürschlüssels (Zentralschließanlage) setzen Sie sich bitte mit Ihrer Hausverwalterin in Verbindung. Sie erhalten von uns eine Genehmigung für die Nachfertigung auf eigene Kosten bei unserem Schlüsseldienst.

Die Nachfertigung eines Wohnungstürschlüssels bedarf keiner Genehmigung und kann daher eigenständig auf Ihre Kosten durchgeführt werden.
Meine Toilette ist verstopft. Was tun?
Informieren Sie uns bitte umgehend über den Mangel. Sollte die Fachfirma feststellen, dass die Ursache der Verstopfung auf Sie zurückzuführen ist, haben Sie die Kosten für die Beseitigung zu tragen.

Beachten Sie unbedingt folgende Hinweise:
Oftmals entstehen Verstopfungen durch Dinge, die nicht in die Toilette und ins Abwasser gehören. Eine Toilette ist kein Mülleimer!
Feuchte Reinigungstücher, Hygieneartikel, Haare, Katzenstreu und Speisereste führen zu Verstopfungen im Kanalnetz und sind daher im Restmüll zu entsorgen.

Achten Sie ebenfalls auf die richtige Spülung, reinigen Sie das WC regelmäßig und entfernen Sie Kalkablagerungen.
Was bedeutet Kleinstreparatur-/Bagatellklausel?
Die Klausel besagt, dass kleine Instandhaltungen vom Mieter fachgerecht auszuführen sind. Dies umfasst nur das Beheben kleinerer Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Die Kosten für die Instandhaltungsmaßnahme sind bis zu einem bestimmten Wert vom Mieter zu tragen.
Kann ich bauliche Veränderungen in meiner Wohnung vornehmen?
Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen der Mietsache erfordern immer eine vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters.

Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Ihrem Anliegen bzw. wenden Sie sich an Ihre Hausverwalterin, um im Vorfeld die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zu besprechen.
Darf ich einen Untermieter aufnehmen?
Für eine Untervermietung ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Wir benötigen den vollständigen Namen bzw. eine Ausweiskopie des zukünftigen Untermieters. Sofern eine Genehmigung erteilt werden kann, fällt ein monatlicher Untermietzuschlag an.

Bedenken Sie bitte, dass das Hauptmietverhältnis zwischen der WGT mbH und Ihnen bestehen bleibt und Sie als unser Vertragspartner für etwaige Schäden an der Mietsache und Zahlungsansprüche haften.
Warum zahle ich eine Kaution?
Die Kaution ist für den Vermieter eine Mietsicherheit, die maximal drei Nettokaltmieten betragen darf. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird sie mit noch offenen Forderungen wie z.B. fälligen Schönheitsreparaturen, Mietforderungen oder Betriebskostennachzahlungen verrechnet. Den Restbetrag inklusive Zinsen überweisen wir Ihnen innerhalb von sechs Monaten.
Hat die WGT Zutritt zu meiner Wohnung?
Mit Überlassung der Wohnung werden die Wohnungstürschlüssel übergeben. Wir als WGT besitzen keine weiteren Schlüssel für Ihre Wohnung.

Es kann jedoch vorkommen, dass Sie uns den Zutritt zu Ihrer Wohnung gewähren müssen. Selbstverständlich werden wir Sie über unseren Besuch rechtzeitig informieren.
Darf ich eine Markise an meinem Balkon befestigen?
Das feste Anbringen von Markisen am Gebäude mittels Schrauben oder Nägeln ist nicht gestattet. Das Anbringen von Gegenständen an der Fassade ist grundsätzlich untersagt. Bitte verwenden Sie Klemmmarkisen, Sonnensegel o.ä. als Sonnenschutz.
Kann ich den Vorgarten / die Außenanlage mitgestalten und pflegen? Darf ich das Gartenwasser benutzen?
Wenn Sie an der Gestaltung des Vorgartens interessiert sind, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Hausverwalterin in Verbindung. Wir werden versuchen eine Lösung zu finden und Sie zu unterstützen.

Das Gartenwasser dient allen Bewohnern des Hauses und wird für das Gießen des Gartens verbraucht. Die Mieter kommen anteilig für die entstehenden Kosten auf.

Im Zuge der Klimaerwärmung ist der Erhalt von Bäumen eine wichtige Anpassungsmaßnahme. Stadtbäume leiden unter Hitze und Trockenheit. Es liegt damit in unser aller Interesse, den Bestand zu erhalten und unsere Bäume ausreichend zu wässern.

Betriebskosten
Wann bekomme ich meine Betriebs-/Heizkostenabrechnung?
Über die Vorauszahlungen der Betriebs- und Heiz-/Wasserkosten wird jährlich einmal abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum läuft vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald uns alle Abrechnungsunterlagen vorliegen. Sie erhalten die Abrechnung spätestens bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres.
Wie erhalte ich mein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung?
Sobald Sie die Betriebskostenabrechnung erhalten haben, erfolgt die Überweisung des Guthabens (ein ausgeglichenes Mietkonto vorausgesetzt) in Kürze auf das uns bekannte Konto.

Haben Sie einen Dauerauftrag für die Miete eingerichtet oder sollte sich die Bankverbindung geändert haben, teilen Sie uns bitte schnellstmöglich Ihr aktuelles Bankkonto schriftlich mit.

Sofern das Mietverhältnis zwischenzeitlich beendet wurde, bitten wie Sie um Bestätigung Ihrer Bankverbindung.
Warum erhöht sich meine Vorauszahlung, obwohl ich in der Abrechnung ein Guthaben habe?
Die Vorauszahlungen werden entsprechend der abgerechneten Gesamtkosten einschließlich bereits absehbarer Preissteigerungen für das nächste Jahr angepasst. Sie sollen auch für den nächsten Abrechnungszeitraum kostendeckend sein und somit potenzielle Nachzahlungen verhindern bzw. minimieren.
Kann ich meine Vorauszahlung verringern oder erhöhen?
Wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin. Wir werden Ihren Anpassungswunsch prüfen.

Kündigung
Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und ist von allen Vertragspartnern zu unterschreiben. Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate, d.h. sie ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten zulässig. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des Kündigungsschreibens entscheidend.
Was muss ich beim Auszug beachten?
Bei Auszug hat der Mieter die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand, vollständig geräumt und gereinigt, zurückzugeben. Wurden bauliche Veränderungen vorgenommen, so ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen und Ein- und Umbauten zu entfernen.

Ebenso sind fällige Schönheitsreparaturen (gem. Mietvertrag) auszuführen und alle Schlüssel zurückzugeben.

Sofern Sie eine Vorabnahme wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwalterin.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses, nach Abnahme der Wohnung und nach Feststellung, dass keine weiteren Ansprüche bestehen.

Hierfür steht uns eine angemessene Frist zu. In der Regel erhalten Sie die Rückzahlung der Mietkaution innerhalb von sechs Monaten, sofern uns Empfänger und Bankverbindung bekannt sind.