WGT Wohnungsbaugesellschaft Teltow
Die Kaution ist für den Vermieter eine Mietsicherheit, die maximal drei Nettokaltmieten betragen darf. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird sie mit noch offenen Forderungen wie z.B. fälligen Schönheitsreparaturen, Mietforderungen oder Betriebskostennachzahlungen verrechnet. Den Restbetrag inklusive Zinsen überweisen wir Ihnen innerhalb von sechs Monaten.
Für eine Untervermietung ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Wir benötigen den vollständigen Namen bzw. eine Ausweiskopie des zukünftigen Untermieters. Sofern eine Genehmigung erteilt werden kann, fällt ein monatlicher Untermietzuschlag an.
Bedenken Sie bitte, dass das Hauptmietverhältnis zwischen der WGT mbH und Ihnen bestehen bleibt und Sie als unser Vertragspartner für etwaige Schäden an der Mietsache und Zahlungsansprüche haften.
Die Tierhaltung bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Ausgenommen sind kleinere Tiere, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält.
Für die Haltung von Hunden ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, in dem auch die Hunderasse zu nennen ist. Die Genehmigung der Tierhaltung steht unter dem Vorbehalt, dass Belästigungen von Hausbewohnern sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind.
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und ist von allen Vertragspartnern zu unterschreiben. Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate, d.h. sie ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten zulässig. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des Kündigungsschreibens entscheidend.
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