Unsere FAQs

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Finden Sie Antworten auf Ihre Fragen in unseren FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Ihr Mietverhältnis, das Zusammenleben im Haus sowie organisatorische Themen wie Betriebskosten oder Kündigung. Unser Ziel ist es, Ihnen wichtige Informationen schnell und übersichtlich bereitzustellen.

Die Fragen sind nach Themenbereichen gegliedert – von der Hausordnung über allgemeine Anliegen bis hin zu Betriebskosten und dem Auszug aus der Wohnung. Wählen Sie einfach den passenden Bereich aus, um schnell die gewünschte Antwort zu finden.

Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Bewohner und erleichtert das Zusammenleben.

Für die Mülltrennung nutzen Sie bitte die Container im Müllkäfig.

Die gelben Container dienen ausschließlich der Entsorgung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff und/oder Metall, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind.

Hierzu gehören z. B.:
Joghurt- und Margarinebecher, Plastikbeutel und Folien, Verpackungen von Tiefkühlprodukten, Flaschenverschlüsse, Styropor aus Verkaufsverpackungen, Milch- und Getränkeverpackungen, Getränke- und Konservendosen, Dosendeckel, leere Spraydosen sowie geschäumte Kunststoffe, z. B. von Obst- und Gemüseverpackungen.

Nicht in die gelbe Tonne gehören insbesondere:
Verpackungen ohne Grünen Punkt, Küchenabfälle, Spraydosen mit Inhalt, Glasflaschen, Plastikmöbel, Spielzeug, Windeln, Blumenkästen, Getränkekästen, Pflanztöpfe, Textilien, Tapetenreste, Altbatterien usw.

Die blauen Container dienen ausschließlich der Entsorgung von Papier und Pappe. Bitte zerkleinern Sie Kartons oder ähnliche Materialien vor dem Einwerfen.

Organische, kompostierbare Abfälle wie Pflanzen, Laub, Tabakreste sowie Obst- und Gemüsereste entsorgen Sie bitte in die Biotonne. Ist keine Biotonne vorhanden, gehören diese Abfälle in die Restmülltonne. Gleiches gilt für nicht verwertbare Abfälle wie z. B. Staubsaugerbeutel, Backpapier, Tapetenreste, Katzenstreu oder Hygieneartikel.

Glas entsorgen Sie bitte in die zentral im Stadtgebiet Teltow aufgestellten Glascontainer.

Sonderabfälle wie Farben, Batterien oder Chemikalien dürfen nicht in diese Container gegeben werden. Hinweise zur Entsorgung von Sondermüll finden Sie im Abfallkalender.

Bitte achten Sie darauf, dass die Behälter stets geschlossen sind. Falsch befüllte Container oder neben den Behältern abgestellter Müll führen zu zusätzlichem Aufwand und verursachen Mehrkosten. Zudem werden dadurch Ungeziefer wie Ratten angezogen.

Sperrmüll, Möbel und andere Gegenstände sind grundsätzlich nicht auf den Gemeinschaftsflächen im Haus oder auf dem Grundstück zu lagern oder zu entsorgen. Sollte dies dennoch der Fall sein, sind die Kosten für die Entsorgung von der verursachenden Person bzw. der Mieterschaft im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu tragen.

Sie können Ihren Sperrmüll bei einem Recyclinghof entsorgen oder über die Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark anmelden und abholen lassen. Die vom Privathaushalt angemeldete Sperrmüllentsorgung über die Firma APM ist kostenfrei.

Für die Anmeldung des Sperrmülls benötigen Sie das Steuerzeichen.

Das Service-Center der Firma APM erreichen Sie wie folgt:
Telefon: 033843 30678
www.apm-niemegk.de

Stellen Sie die zu entsorgenden Gegenstände bitte frühestens am Vorabend des bestätigten Abholtermins an der Straße bereit!

Aus versicherungsrechtlichen und brandschutztechnischen Gründen ist das Aufstellen von Möbeln und anderen Gegenständen in den Hausfluren, insbesondere auf den Treppenabsätzen, nicht erlaubt.
Die Gemeinschaftsflächen sind Flucht- und Rettungswege und daher unbedingt freizuhalten.

Als grundsätzliche Ruhezeiten gelten die täglichen Zeiträume von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gelten erweiterte Ruhezeiten von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Musikanlagen sowie Fernseh- und Rundfunkgeräte sind insbesondere während der Ruhezeiten auf Zimmerlautstärke zu stellen.

Fühlen Sie sich durch den Lärm der Nachbarperson belästigt, dann suchen Sie bitte zunächst das Gespräch mit ihr. Weisen Sie sie auf die Ruhezeiten gemäß Hausordnung hin und bitten Sie darum, den Lärm zu minimieren oder die Geräte leiser zu stellen.

Sollte das Gespräch nicht weiterhelfen und es auch vermehrt zu Ruhestörungen kommen, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung.

Halten Sie bitte Rücksprache mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn, ob sie mit der Beauftragung einer Reinigungsfirma einverstanden sind. Sofern alle zustimmen, können Sie Ihre Hausverwaltung kontaktieren. Wir werden entsprechende Angebote einholen und eine Fachfirma beauftragen, sodass Ihre Verpflichtung gemäß Hausordnung zur regelmäßigen Reinigung der Treppe entfällt. Die Kosten für die Treppenhausreinigung werden im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung entsprechend verteilt.

Allgemeines

Die Tierhaltung bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der vermietenden Person. Ausgenommen sind kleinere Tiere, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält.

Für die Haltung von Hunden ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, in dem auch die Hunderasse zu nennen ist. Die Genehmigung der Tierhaltung steht unter dem Vorbehalt, dass Belästigungen von Hausbewohnenden sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind.

Für die Nachfertigung eines Haustürschlüssels (Zentralschließanlage) setzen Sie sich bitte mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung. Sie erhalten von uns eine Genehmigung für die Nachfertigung auf eigene Kosten bei unserem Schlüsseldienst.

Die Nachfertigung eines Wohnungstürschlüssels bedarf keiner Genehmigung und kann daher eigenständig auf Ihre Kosten durchgeführt werden.

Informieren Sie uns bitte umgehend über den Mangel. Sollte die beauftragte Fachfirma feststellen, dass die Ursache der Verstopfung auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen ist, sind die Kosten für die Beseitigung von Ihnen zu tragen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Verstopfungen entstehen häufig durch Gegenstände, die nicht in die Toilette oder ins Abwasser gehören – eine Toilette ist kein Mülleimer. Feuchte Reinigungstücher, Hygieneartikel, Haare, Katzenstreu und Speisereste führen regelmäßig zu Verstopfungen im Kanalnetz und sind daher über den Restmüll zu entsorgen.

Achten Sie außerdem auf die richtige Nutzung der Spülung, reinigen Sie das WC regelmäßig und entfernen Sie Kalkablagerungen.

Die Klausel besagt, dass kleinere Instandhaltungen von der mietenden Person auf eigene Kosten durchführen zu lassen sind. Dies betrifft nur geringfügige Schäden an Teilen der Wohnung, die dem häufigen und direkten Zugriff unterliegen, wie z. B. Installationen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Fenster- und Türverschlüsse oder Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Die Kosten für die Instandhaltung sind dabei nur bis zu einem vertraglich festgelegten Höchstbetrag von der mietenden Person zu tragen.

Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder sonstige Veränderungen an der Mietsache bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der vermietenden Person.
Bitte stellen Sie hierzu einen schriftlichen Antrag oder wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung, um die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen vorab zu klären.

Für eine Untervermietung ist die Zustimmung der vermietenden Person erforderlich. Wir benötigen den vollständigen Namen bzw. eine Ausweiskopie der zukünftigen Untermietperson. Sofern eine Genehmigung erteilt werden kann, fällt ein monatlicher Untermietzuschlag an.

Bedenken Sie bitte, dass das Hauptmietverhältnis zwischen der WGT mbH und Ihnen bestehen bleibt und Sie als vertragsschließende Person für etwaige Schäden an der Mietsache und Zahlungsansprüche haften.

Die Kaution ist für die vermietende Person eine Mietsicherheit, die maximal drei Nettokaltmieten betragen darf. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird sie mit noch offenen Forderungen wie z. B. fälligen Schönheitsreparaturen, Mietforderungen oder Betriebskostennachzahlungen verrechnet. Den Restbetrag inklusive Zinsen überweisen wir Ihnen innerhalb von sechs Monaten.

Mit Überlassung der Wohnung werden die Wohnungstürschlüssel übergeben. Wir als WGT besitzen keine weiteren Schlüssel für Ihre Wohnung. Es kann jedoch vorkommen, dass Sie uns den Zutritt zu Ihrer Wohnung gewähren müssen. Selbstverständlich werden wir Sie über unseren Besuch rechtzeitig informieren.

Das feste Anbringen von Markisen am Gebäude mittels Schrauben oder Nägeln ist nicht gestattet. Das Anbringen von Gegenständen an der Fassade ist grundsätzlich untersagt. Bitte verwenden Sie Klemmmarkisen, Sonnensegel o.ä. als Sonnenschutz.

Wenn Sie den Vorgarten oder die Außenanlage mitgestalten möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung. Gemeinsam prüfen wir die Möglichkeiten und unterstützen Sie gern bei der Umsetzung.

Das Gartenwasser steht allen Bewohnenden des Hauses zur Verfügung und wird für die Bewässerung der Grünflächen genutzt. Die entstehenden Kosten werden anteilig von den mietenden Personen getragen.

Angesichts der zunehmenden Klimaerwärmung ist der Erhalt von Bäumen besonders wichtig. Stadtbäume leiden unter Hitze und Trockenheit. Daher liegt es in unser aller Interesse, den Bestand zu sichern und die Bäume ausreichend zu bewässern.

Die Installation eines Balkonkraftwerks (steckerfertige Mini-Photovoltaikanlage) ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch vorab einer schriftlichen Genehmigung der WGT. Ohne Genehmigung dürfen keine Maßnahmen durchgeführt werden.

Voraussetzungen:

  • Nur handelsübliche, steckerfertige Anlagen (max. 800 Watt, CE-gekennzeichnet)
  • Anschluss gemäß geltenden technischen Regeln (VDE)
  • Nutzung ausschließlich für die eigene Wohnung

Montage:

  • Keine Eingriffe in die Bausubstanz (z. B. Bohren)
  • Sichere und dauerhafte Befestigung erforderlich
  • Prüfung des Stromanschlusses durch eine Elektrofachfirma notwendig

Unterlagen – vorab einzureichen:

  • Aufstellort und Befestigungsart
  • Nachweis Elektroprüfung
  • Haftpflichtversicherung

Nach Installation:

  • Registrierung im Marktstammdatenregister
  • Nachweis fachgerechte Installation

Nach Installation:

  • Registrierung im Marktstammdatenregister
  • Nachweis fachgerechte Installation

Pflichten:

  • Betrieb erfolgt in eigener Verantwortung
  • Sicherer Zustand und regelmäßige Kontrolle sind sicherzustellen
  • Anlage muss haftpflichtversichert sein

Wichtig:

  • Anmeldung im Marktstammdatenregister ist verpflichtend
  • Beim Auszug ist die Anlage zu entfernen
  • Bei Bauarbeiten kann eine Demontage erforderlich sein

Einreichung & Genehmigung:

  • Alle Unterlagen an: kontakt@wgt-teltow.de
  • Die Installation darf erst nach schriftlicher Genehmigung erfolgen.

Betriebskosten

Über die Vorauszahlungen für Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten wird einmal jährlich abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum erstreckt sich vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die Abrechnung erfolgt, sobald uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Spätestens erhalten Sie die Abrechnung bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

Nachdem Sie die Betriebskostenabrechnung erhalten haben, wird ein Guthaben – ein ausgeglichenes Mietkonto vorausgesetzt – in der Regel zeitnah auf das uns bekannte Konto überwiesen. Sollten Sie einen Dauerauftrag für die Miete eingerichtet haben oder sich Ihre Bankverbindung geändert haben, teilen Sie uns bitte Ihr aktuelles Konto schriftlich mit. Sofern das Mietverhältnis zwischenzeitlich beendet wurde, bitten wir ebenfalls um die Mitteilung Ihrer Bankverbindung.

Die Vorauszahlungen werden entsprechend der abgerechneten Gesamtkosten einschließlich bereits absehbarer Preissteigerungen für das nächste Jahr angepasst. Sie sollen auch für den nächsten Abrechnungszeitraum kostendeckend sein und somit potenzielle Nachzahlungen verhindern bzw. minimieren.

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson. Wir werden Ihren Anpassungswunsch prüfen.

Kündigung

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und ist von allen vertragsschließenden Personen zu unterschreiben. Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate, d. h. sie ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten zulässig. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des Kündigungsschreibens entscheidend.

Bei Auszug ist die Mietsache von der mietenden Person im vertragsgemäßen Zustand, vollständig geräumt und gereinigt zurückzugeben. Wurden bauliche Veränderungen vorgenommen, ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen sowie Ein- und Umbauten sind zu entfernen.

Ebenso sind fällige Schönheitsreparaturen (gemäß Mietvertrag) auszuführen und alle Schlüssel zurückzugeben.

Sofern Sie eine Vorabnahme wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung.

Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses, nach Abnahme der Wohnung und nachdem festgestellt wurde, dass keine weiteren Ansprüche bestehen.

Für die Rückzahlung steht uns eine angemessene Frist zu. In der Regel erhalten Sie Ihre Mietkaution innerhalb von sechs Monaten zurück, sofern uns die empfangsberechtigte Person und die Bankverbindung bekannt sind.

Weiterführende Informationen

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